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Friedhofszwang in D und Ö


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15 replies to this topic

Poll: Wie stark behindert der Friedhofszwang die Weiterentwicklung der Kryonik in D und Ö? (12 member(s) have cast votes)

Stark

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  3. Überhaupt nicht (1 votes [8.33%])

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  4. kA aber ich finde die Frage schlecht (0 votes [0.00%])

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#1 dr_chaos

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Posted 14 August 2008 - 08:21 AM


D und Ö sind die einzigen europäischen Länder mit Friedhofszwang. Mich wundert sehr, dass einige Menschen die Mühe auf sich nehmen in langwierigen Prozessen gegen diese Regelung vorzugehen, anstatt ihre Pläne im benachbarten Ausland zu verwirklichen. Welche Gründe hat das?

#2 Mixter

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Posted 14 August 2008 - 08:44 AM

Hi. Ich denke, dass gar nicht soviele Leute versuchen, es zu aendern,
aber es gibt immer mal wieder Versuche z.B. in Deutschland innerhalb
der DGAB (biostase.de). Es dauert nur ewig, da man jeweils einem
Politiker/Amt schreiben muss und Monate auf eine Antwort warten, bzw.
auf die richtigen Beziehungen warten.

Es macht schon Sinn, wenn man sehr positiv davon ausgeht, dass
Kryonik evtl. in 20 Jahren weiter verbreitet ist, bei nur 1-2% der
Bevoelkerung (was passieren kann, wenn die Perspektive fortgeschrittener
Nanomedizin a la Freitas vom Establishment akzeptiert wird). Es waere
nicht schlecht, wenn dafuer dann in ganz Europa der Weg geebnet waere.

Wenn man sich persoenlich fuer Kryonik interessiert, ist es nicht
so wichtig, weil man sich zum entsprechenden Zeitpunkt einfach
in den US aufhalten und zu einem US Anbieter (Alcor, CI) gehen kann.

Ich bin auch absolut dafuer, Zeit und Energie mehr auf die wichtigsten
Dinge zu konzentrieren, also fuer SENS zu forschen (oder falls man
Kryonik fuer sehr wichtig haelt, bei Alcor oder CI zu arbeiten).

#3 kismet

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Posted 14 August 2008 - 02:59 PM

Ein großes 'WTF'! Ich wusste gar nicht in was für einem reaktionären Land ich lebe, mir fehlen einfach die Worte. Wieso erfahre ich das erst jetzt, aber wahrscheinlich bin ich zu jung um bisher davon gehört zu haben.
Verstehe ich das richtig dich "wundert sehr, dass einige Menschen die Mühe auf sich nehmen in langwierigen Prozessen gegen diese Regelung vorzugehen...". Wieso wundert es dich, dass Menschen gegen Unterdrückung und Bevormundung vorgehen?
Natürlich ist es nur eine kleine Schickane die man leicht umgehen kann, aber ich sehe meine Bürgerrechte trotzdem verletzt, insofern ich die Regelung richtig verstanden habe.

Edited by kismet, 14 August 2008 - 02:59 PM.

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#4 karl_bednarik

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Posted 15 August 2008 - 02:39 AM

Na, ja, der Friedhofszwang in D und Ö soll verhindern, dass jemand die Leichen seiner lieben Verwandten in seinem eigenen Garten bestattet.

Man braucht doch nur das Firmengelände von Alcor rechtlich als privaten Friedhof anerkennen zu lassen, und es gibt kein Problem mehr.

#5 Mixter

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Posted 15 August 2008 - 10:39 AM

Nein, ich finde es auch sehr gut, dagegen vorzugehen. Das Problem dort ist
dass das ohne breite Unterstuetzung (und 99.5% der Menschen, die
Kryonik nicht kennen oder ablehnen, sind leider dafuer) sehr langsam geht.

Das Problem bei sowas ist nur, dass, wenn man zuerst gegen jede Einschraenkung
von Buergerrechten vorgehen will, man lieber vorher radikale Life Extension erreicht
haben sollte, da man auch zu mehreren die Zeit definitiv brauchen wird. :)

#6 dr_chaos

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Posted 15 August 2008 - 10:52 AM

Man braucht doch nur das Firmengelände von Alcor rechtlich als privaten Friedhof anerkennen zu lassen, und es gibt kein Problem mehr.

Gut. Aber da wäre noch dieses eine Problem:

http://by.juris.de/b...ttG_BY_Art1.htm
Art. (1) Jede Leiche muß bestattet werden, und zwar durch Beisetzung in einer Grabstätte (Erdbestattung) oder durch Einäscherung in einer Feuerbestattungsanlage und Beisetzung der in einer festen Urne verschlossenen Aschenreste in einer Grabstätte (Feuerbestattung), oder durch Einäscherung in einer Feuerbestattungsanlage und Beisetzung der Urne von einem Schiff auf hoher See (Seebestattung). Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen, wenn dieses Gesetz nichts anderes zuläßt, auf Friedhöfen beigesetzt werden.


Edited by dr_chaos, 15 August 2008 - 11:09 AM.


#7 dr_chaos

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Posted 15 August 2008 - 11:12 AM

Da fällt mir ein: Wieso müssen anatomische Institute ihre Präparate nicht bestatten? Kann eine private Stiftung vielleicht den selben weg gehen und Kryoniker als Dauerpräparate deklarieren?

#8 karl_bednarik

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Posted 15 August 2008 - 12:00 PM

Man könnte das Firmengelände von Alcor als Gruft oder als Mausoleum definieren lassen.

Unterhalb der Erdoberfläche muss nicht innerhalb der Erde bedeuten.

Es gibt schliesslich auch einbalsamierte Leichen und versiegelte Särge.

Alcor könnte einen kleinen Teil eines öffentlichen Friedhofs für seine Gruft mieten.

#9 dr_chaos

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Posted 16 August 2008 - 07:12 AM

Morgen!
Kryonik auf einem öffentlichen Friedhof? Wenn das Schule machen würde, würde die Kryopräservation einen großen Schritt weiter Richtung Normalität machen. Ich denke viel Menschen würden sich viel eher in einem Dewar auf einem Friedhof lagern lassen als in einer Lagerhalle bei Alcor. Kryonik ist nun mal ein Regelbruch. Und der fällt leichter, je weniger vom restlichen Prozess, der sonst nach dem Tod abläuft, abgewichen wird.

Edited by dr_chaos, 16 August 2008 - 07:13 AM.


#10 bijan

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Posted 18 August 2008 - 02:18 PM

D und Ö sind die einzigen europäischen Länder mit Friedhofszwang. Mich wundert sehr, dass einige Menschen die Mühe auf sich nehmen in langwierigen Prozessen gegen diese Regelung vorzugehen, anstatt ihre Pläne im benachbarten Ausland zu verwirklichen. Welche Gründe hat das?


Auszug aus der Webseite der Bundesärztekammer:

Die mannigfaltige Verwendung von Leichen außerhalb der engen Vorgabe der Bestattungsgesetze und die zum Teil Jahrhunderte alte Tradition der Aufbewahrung von Präparaten und Asservaten in der Anatomie und Pathologie zeigen, dass der Bestattungszwang nie absolut galt. Überdies stehen die landesrechtlichen Vorgaben zum Umgang mit der Leiche unter dem Primat der Verhältnismäßigkeit.

Als Einschränkung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts, den eigenen Körper der Anatomie zu spenden oder auch eine Sektion zu ermöglichen, muss der Bestattungszwang im Lichte des höherrangigen Grundgesetzes betrachtet werden, das seinerseits einfache Gesetze begrenzen kann. Ist gewährleistet, dass die Sektion "lege artis" durchgeführt wird und hochrangigen Zielen dient, wie z. B. der Qualitätssicherung in der Medizin, der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der Erforschung von Krankheiten etc., kann der Bestattungszwang auf Dauer oder temporär außer Kraft gesetzt werden.

Dem Bestattungszwang als Schutzschild vor gesundheitlichen Gefahren verwesender Leichen kommt bei lege artis durchgeführter klinischer, anatomischer und gerichtlichen Sektion bzw. ordnungsgemäßer Konservierung von Präparaten keine Bedeutung zu.

#11 karl_bednarik

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Posted 19 August 2008 - 05:13 AM

Ich frage mich, wie Gunther von Hagens seine Körperwelten durchgesetzt hat.

Schliesslich dienen seine plastinierten Leichen nicht zur Ausbildung von Medizinstudenten.

http://de.wikipedia....ki/Körperwelten

#12 kismet

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Posted 19 August 2008 - 03:56 PM

Auszug aus der Webseite der Bundesärztekammer:

Die mannigfaltige Verwendung von Leichen außerhalb der engen Vorgabe der Bestattungsgesetze und die zum Teil Jahrhunderte alte Tradition der Aufbewahrung von Präparaten und Asservaten in der Anatomie und Pathologie zeigen, dass der Bestattungszwang nie absolut galt. Überdies stehen die landesrechtlichen Vorgaben zum Umgang mit der Leiche unter dem Primat der Verhältnismäßigkeit.

Als Einschränkung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts, den eigenen Körper der Anatomie zu spenden oder auch eine Sektion zu ermöglichen, muss der Bestattungszwang im Lichte des höherrangigen Grundgesetzes betrachtet werden, das seinerseits einfache Gesetze begrenzen kann. Ist gewährleistet, dass die Sektion "lege artis" durchgeführt wird und hochrangigen Zielen dient, wie z. B. der Qualitätssicherung in der Medizin, der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der Erforschung von Krankheiten etc., kann der Bestattungszwang auf Dauer oder temporär außer Kraft gesetzt werden.

Dem Bestattungszwang als Schutzschild vor gesundheitlichen Gefahren verwesender Leichen kommt bei lege artis durchgeführter klinischer, anatomischer und gerichtlichen Sektion bzw. ordnungsgemäßer Konservierung von Präparaten keine Bedeutung zu.


Das hilft der Kryonik aleider nicht weiter. Es zeigt nur, wie auch die anderen Ideen meiner Vorposter, dass dieses Gesetz praktisch irrelevant ist, weil man es so leicht umgehen kann. Weswegen ich mich frage, warum nicht gleich aufheben, neuformulieren (diesmal aber richtig) oder sonstwas, aber solche Gesetz sind doch nichts weiter als eine Farce.

Ich finde das Problem im Bezug auf die Bürgerrechte sehr interessant, sobald man "tot" nach staatlicher Auffassung ist, ist man kein Mensch mehr also kann der Staat vorschreiben was mit einem passiert. Was passiert aber wenn die Kryonik bzw. moderene Medizin zeigt, dass man Menschen nach sehr langer Zeit zurück ins Leben holen kann - was ja auch nur eine Frage der Zeit ist.

Aber danke für die Aufklärung, habe mich schon gefragt wie das mit den anatomischen Präparaten gesetzlich geregelt wird.

Kryonik gleich auf dem Friedhof ist definitiv ein interessanter Ansatz!
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#13 dr_chaos

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Posted 21 August 2008 - 08:21 AM

Ich frage mich, wie Gunther von Hagens seine Körperwelten durchgesetzt hat.

Schliesslich dienen seine plastinierten Leichen nicht zur Ausbildung von Medizinstudenten.

http://de.wikipedia....ki/Körperwelten

Ich glaub ich werd mich mal in das Thema einlesen. Ich hab im Moment sowieso zuviel Zeit. Kann aber motivationsabhängig dauern...

#14 caliban

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Posted 22 August 2008 - 06:24 PM

zum Nachlesen:
http://tinyurl.com/644o53

Friedhofs - und Bestattungszwang sind rechtlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Desgleichen das sog. "Gebot der Totenruhe"
Mit ersterem koennte die Kryonik in Deutschland durchaus leben, mit den anderen beiden nicht.

Unproblematisch ist ist der Transport einer Leiche an einen Ort an dem die kryonische Aufbewahrung legal ist (die USA aber ggf auch England, Teile der Schweitz, Russland...).

Sehr problematisch ist es aber u.U. den Kryonauten fachgerecht zu behandeln (washout & transfusion).

Momentane Praxis ist deanimierte Kryoniker moeglichst schnell in einem Zinnsarg auf Wassereis in die USA zu fliegen.
Nein, das ist keine ideale Loesung.

#15 dr_chaos

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Posted 25 August 2008 - 05:11 PM

Danke für den Link.

Momentane Praxis ist deanimierte Kryoniker moeglichst schnell in einem Zinnsarg auf Wassereis in die USA zu fliegen.
Nein, das ist keine ideale Loesung.

Wie setzt sich eigentlich das Team zusammen, das die Person für den Transport vorbereitet?

#16 pensatore1

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Posted 15 August 2010 - 01:00 PM

Danke für den Link.

Momentane Praxis ist deanimierte Kryoniker moeglichst schnell in einem Zinnsarg auf Wassereis in die USA zu fliegen.
Nein, das ist keine ideale Loesung.

Wie setzt sich eigentlich das Team zusammen, das die Person für den Transport vorbereitet?

Das weiß wohl niemand?!
Wie schnell würde das denn gehen, wenn ich als Österreicher einen Vertrag mit CI oder Alcor abgeschlossen habe? Besteht da überhaupt irgendeine Chance, dass ein Team rechtzeitig eintrifft?




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