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Liste "nicht einfuhrfähiger/ verkehrsfähiger Lebensmittel" - ZOLLPROBLEME!


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31 replies to this topic

#1 chris106

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Posted 15 August 2013 - 01:00 PM


Hallo ihr Lieben!

Viele von uns Landsleuten kennen das wahrscheinlich schon;

bestellt man bestimmte Supllements oder Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland, sind diese oft um ein vielfaches billiger (siehe zB iherb.com).

Oft erlebt man dann aber doch in Form eines Schreibens vom Zollamt eine böse Überraschung. Es handelt sich (möglicherweise) um sogenannte "nicht einfuhrfähige / verkehrsfähige Lebensmittel" .

Diese sind zwar nicht als Medikamente eingestuft (welche ja von vorneherein nicht legal importiert werden dürfen), dürfen aber trotzdem nicht importiert werden. (Aufgrund von Gründen)

Ich habe heute mal bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz angerufen um zu fragen, ob es nicht irgendwo eine Liste oder zumindest eine Informationsstelle gibt, wo man im Vorhinein in Erfahrung bringen kann, was alles als "nicht einfuhrfähiges Lebensmitttel" eingestuft ist -
und die Antwort war ein klares NEIN (!) Die (durchaus höfliche) Dame von der BGV sagte mir, dass man tatsächlich als Verbraucher aufgeschmissen sei, und erst hinterher erfahre, ob man da was illegales importiert hat (!!!)

Aber dieser Thread soll nicht dazu dienen den ZOLL, die BGV oder die Gesetzgeber zu kritisieren, da würde man ja kein Ende finden ;)


Stattdessen finde ich wäre es doch viel cooler, hier einfach selber eine Liste aufzustellen - mit allen Erfahrungen die deutschsprachige User hier bezüglich nicht einfuhrfähiger (und natürlich auch einfuhrfähiger) Supplements gemacht haben.

Es reicht dafür natürlich nicht, dass ein Paket, dass man irgendwo bestellt hat, auch angekommen ist. Es muss zumindest "zollamtlich abgefertigt" worden sein. Am besten ist, wenn man es persönlich beim Zoll abholen "durfte" - dann kann man ganz sicher sein!
(Ich kenne zB auch ein paar shops aus UK, die irgendwie immer verlässlich am Zoll "vobeiliefern" - aber das sagt nichts über den Status der Dinge aus, die ich dort bestelle... ;) )

Ich mache dann mal den Anfang: Ich habe mir nichtsahnend ein paar B-Vitamine in Coenzym-Form aus Amiland bestellt, und siehe da:

Legal zu importieren:

Methyl-B12
P-5-P (Coenzym B6)

Nicht einfuhrfähige Lebensmittel:

NADH (Coenzym B3)
Methyl-Folate


Ihr seht: völlig wahllos, aber gut zu wissen :) Ich durfte übrigens die ersten 2 beiden nach "Zerstören" der
lezteren 2 beiden mitnehmen. Nur die 20€ für den Gulli und die 8€ Lagergebühren hätte ich mir dann doch gerne gespart -_-

ALSO : WENN IHR AUCH SCHON KONKRETE ZOLL-ERFAHRUNGEN DIESER ART GEMACHT HABT, POSTET BITTE IN DIESEM THREAD DEN NAMEN DER SUPPLEMETS, UND OB SIE LEGAL ZU IMPORTIEREN SIND ODER NICHT!

Ich werde dann beizeiten, wenn wir hier genügend Infos gesammelt haben, ne hübsche PDF-Liste erstellen - da haben dann alle deutschen Longecity-User was davon!

Also, bis denne!

Edited by chris106, 15 August 2013 - 01:11 PM.

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#2 DamnedOwl

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Posted 15 August 2013 - 01:43 PM

Große thread, Chris.

Mein Deutsch ist nicht gut, so werde ich nur mit einem Wort erklären:

Zembrin
Sunifiram (nicht überraschend)

Auch, NADH importiere ich erfolgreich.

Diese waren alle aus den USA (iHerb).

Edited by DamnedOwl, 15 August 2013 - 01:49 PM.

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#3 pamojja

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Posted 15 August 2013 - 02:00 PM

Diese sind zwar nicht als Medikamente eingestuft (welche ja von vorne herein nicht legal importiert werden dürfen), dürfen aber trotzdem nicht importiert werden.


In Österreich ist es ähnlich, aber auch etwas anders, indem jedes Nahrungsergänzungsmittel mit einem Wirkstoff, welcher auch als Medikament zugelassen ist, vom Zoll potenziell auch als Arzneimittelimport eingestuft wird. Dafür benötigte man aber eine Import-Genehmigung, welche aber praktisch nie an private Personen erteilt wird.

Auch bei uns gibt es auf Anfrage keine Negativlisten, außer alles 3-fach der RDA, oder eben was immer schon eine Arzneimittelzulassung besitzt.

Auch die vorgesehenen Straffen für solche als illegale Arzneimittelimporte eingestufte Gesetzesübertretungen sind drakonischer: beim ersten Mal bis 3600,- Strafe, im Wiederholungsfall bis doppelt so viel.

Praktisch wurde mir das erste Mal 1 Flasche NOW TMG im Wert von 10,-$ konfisziert, und mit etwa 250,- € bestraft. Allerdings nach 3 Jahren immer noch in Berufung, welche ich auf einen obersten Europäischen Gerichtsbeschluss begründe, in welchen die Definition eines Arzneimittels nicht nur nach der Wirkung (Wirkstoff), sondern auch nach der Bezeichnung (Heilungsversprechen) gegeben sein muss.

Beim zweiten mal eine Probe von 7 Tabletten an Inflama-Rest, in dem die Wirkstoffe Marien-Distel und Nattokinase als illegale Arzneimittelimport eingestuft wurde.

Aller guter Dinge sind 3: zuletzt wurde mir ein Fläschchen Alpha-Lipon-Säure beschlagnahmt. Allerdings wurde das in der ersten Sendung mit dem TMG zuvor nicht beanstandet.

Die beiden letzten 'Arzneimittel-Importe' wurden als geringfügig eingestuft und deshalb 'nur' mit 45,-€ Verwaltungsstrafe abgegolten. Wobei ich beim ALA mit einem Telefonat und Beschreibung meiner Gesundheitlichen/Finanziellen Situation durchaus auf offene Ohren traf, aber eben immer noch 45,-€, neben der Beschlagnahme.

Die ganze Situation ist natürlich schon absurd, schließlich sind TMG, Marien-Distel oder Alpha-Lipon-Säure frei, ohne Rezept oder Apothekenpflicht, auch in östereichischen DM's erhältlich.

Und Methyl-Folat ist auch in der Deutschen Drogerie-Kette Müller frei erhältlich.
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#4 chris106

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Posted 15 August 2013 - 02:06 PM

Danke, DamnedOwl! :)

Und so sehen wir uns sogleich einem Dilemma gegenüber -

Wärend Damnedowl sein NADH behalten durfte, wurde meins einbehalten. Allerdings weiß ich aus einer PM, dass er das entsprechende Paket garnicht erst öffnen musste.

Das heißt also entweder

A) DamnedOwl hat einfach Glück gehabt und der Beamte war nachlässig,

oder

B) Die Beamten wissen in vielen Fällen selber nicht was Sie da machen und es gibt keine klare Regelung - die Einstufung erfolgt wahllos oder nach Befragung von "Experten" bei der BGV, die ebenfalls nur nach Gutdünken entscheiden.

ich befürchte leider das beides voll zutrifft. Das würde dann natürlich das Erstellen einer Liste sehr viel schwerer gestalten wenn nicht sogar zwecklos machen.

Aber um nicht zu früh das Handtuch zu werfen: Was meint ihr dazu und was sind eure Erfahrungen mit dem Zoll und Supplements?

#5 chris106

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Posted 15 August 2013 - 02:13 PM

Die ganze Situation ist natürlich schon absurd, schließlich sind TMG, Marien-Distel oder Alpha-Lipon-Säure frei, ohne Rezept oder Apothekenpflicht, auch in östereichischen DM's erhältlich.

Und Methyl-Folat ist auch in der Deutschen Drogerie-Kette Müller frei erhältlich.


Heilige scheisse, Ihr habts ja echt noch schlimmer! Das ist ja wirklich schon dummdreist, auch die Strafen! Aber genau das meine ich - die Aussage der Ämter und Gesetzgeber diese Regeln (wenn es denn überhaupt welche gibt) würden unserem Schutz oder irgendeinem "Reinheitsgebot" dienen, sind absolute Heuchelei!

Man soll nur gezwungen werden, die entsprechenden Mittel von deutschen ( oder österreichischen) Patent-Haltern brav in der Apotheke zu beziehen, die mindestens das 5-fache dafür verlangen!
Wenn mal sich mal anguckt wieviel die armen alten Omis bezahlen müssen für ne lächelich kleine Packung Ginkgo-Biloba Tabletten! Da bestell ich mir die 10 fache Menge an organisch-ökologischem, purem Ginkgo Pulver aus UK und zahle ein Viertel!

Bei Betäubungsmitteln oder Stimulanzien kann ich die Argumentationen ja noch verstehen, aber alles andere ist lächerlich!

Edited by chris106, 15 August 2013 - 02:16 PM.


#6 pamojja

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Posted 15 August 2013 - 02:41 PM

Man soll nur gezwungen werden, die entsprechenden Mittel von deutschen ( oder österreichischen) Patent-Haltern brav in der Apotheke zu beziehen, die mindestens das 5-fache dafür verlangen!


Das war durchwegs auch der Eindruck aller telefonisch kontaktierter Stellen, welche mit meiner 'Ahndung' beauftragt waren.

#7 chris106

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Posted 15 August 2013 - 05:29 PM

Ich nehme an, man könnte gediegen drauf scheissen, wenn nicht viele supps aus den USA so viel günstiger wären. Wenn ich mal was aus dem EU-Umland oder aus UK bestellt habe, ist das sprichwörtlich noch NIE beim Zoll gelandet! (Gut, macht ja auch Sinn ^__^)

So kann man nur raten, erstmal alle EU und UK shops abzuklappern und sich hier im Forum umhören, und nur als letzte Option aus den Staaten oder sonstwoher zu bestellen!

Kleiner Tipp an dieser Stelle für Leute aus DE die neu sind was das ganze Supplement-Ding angeht (der zwar eigentlich nicht hierher gehört, aber ich will nicht extra nen neuen Thread aufmachen):

Indigoherbs.co.uk
sowie bulkpowders.co.uk

kann ich für alles "pflanzliche" sowie Standard supps empfehlen. Ich poste das jetzt auch nur, weil ich dafür bürgen kann von beiden immer alles in Deutschland bekommen zu haben - es gibt bestimmt noch ne Menge annderer Anbieter!

Aber schweifen wir nicht zu sehr ab, das hier soll kein Vendor/Anbieter Thread werden


- hat noch jemand wetere Infos und Zollerfahrungen?

Edited by chris106, 15 August 2013 - 05:36 PM.


#8 Flex

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Posted 02 September 2013 - 11:29 PM

Es gab mal einen im Psychose forum der 1 Kg Sarcosin aus China bestellt hat, und das über DHL abwickeln lies!!

Glaub dass das so um 2010/11 war.

Auf meine Anfrage wie er das geschafft hat, sagte er (soviel ich mich erinnere) das man ja in Deutschland Legal Chemikalien einführen darf.

Glaub dass das ganze halt als Chemikalie und nicht als Nahrungsergänzung deklariert war.

Ich mein rückblickend gesehen, find ichs komisch denn ich kenn das AMG als solches dass es eigentlich nicht erlaubt sein dürfte.

Werd wenn ich Zeit habe nach den alten Mails suchen und es reposten.

#9 chris106

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Posted 06 September 2013 - 10:39 AM

Als ich neulich mein "Now Foods DHA" abholen wollte (ihr wisst schon, DHA wie zB in Fischöl-kapseln von Budni) musste natürlich auch dieses einbehalten werden und wird jetzt auch wieder von irgendner Uschi von der Gesundheitsbehörde getestet werden.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass ich es nicht bekommen werde, so schwachsinnig das auch ist. Die sieht warscheinlich, dass das Verhältnis von DHA zu EPA nicht der üblichen Norm entspricht und stuft es gleich als nicht einfuhrfähig ein... aber erstmal abwarten :)

Ich habe die (wirklich nette) Dame beim Zollamt dann mal gefragt, ob ich dann dieses spezielle Produkt (Now Foods DHA), sollte es als ungefählrich und legal geprüft und mir übergeben werden, nächstes mal ohne das ganze Tohuwabohu wieder bestellen kann...

Und ratet mal -Nein! Selbst dasselbe, bereits geprüfte Produkt muss jedes mal per Einzelfallentscheidung von einem BGV Menschen geprüft werden, da die anscheinen zu dumm (oder unwillig) sind, Datenbanken zu ertsellen.
Die nette Dame vom Zoll sagte mir, dass man dort mit dieser Situation und sinnlosen Handhabung (Mehraufwand) auch nicht glücklich sei, aber der Gesetzgeber es so vorschreibe.

Ich werde also nicht mehr gegen die Menschen beim Zoll wettern, die können auch nix dafür und sind nur ausführendes Organ - aber die Menschen von der Gesundheitsbehörde... langsam verstehe ich den Greuel den manche Kollegen hier gegen die amerikanische FDA hegen...

EINE GUTE NACHRICHT GIBT ES ABER:

Meine vorherige Lieferung von "NOW Foods ADAM" (ebenfalls von iherb aus USA bestellt) kam problemlos und zollabgefertigt an. Und da ist ja nun wirklich garnicht ersichtlich was drin ist, oder dass es eine Multivitamin Formel ist - ausser man öffnet das Paket und schaut auf die Packung.
Der Trick? Es war bisher das einzige mal, das ich iherb direkt nach der Bestellung ne mail mit meiner Bestellungs-Nummer geschrieben habe, mit der bitte die Rechnung (invoice) wirklich außen aufs Paket zu kleben! Haben die dann auch gemacht - und es ging durch. Auch User Damnedowl hat schonmal ähnliches berichtet.

Kann natürlich Zufall sein, die Frau beim Zoll meinte auch, dass Sachen manchmal einfach so durchgewunken werden.

Ich werde auf jeden Fall nächstes Mal dasselbe versuchen - man muss das übrigens offensichtlich bei jeder Bestellung erneut machen. Aber das wäre ja ein kleiner Preis für ne bessere Quote beim Zoll und schnellere Auslieferung...

PS: Wenn dann mal was einbehalten wird und man Post bekommt , kann man sich zumindest angeblich den Gang zum Zoll sparen, indem man denen ne Kopie der Rechnung schickt. Inwiefern das das Öffnen des Pakets vor deren Augen und ne Ausweisvorzeigung ersetzt, verstehe ich aber auch nicht ganz...

Edited by chris106, 06 September 2013 - 10:46 AM.


#10 chris106

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Posted 06 September 2013 - 10:49 AM

Glaub dass das ganze halt als Chemikalie und nicht als Nahrungsergänzung deklariert war.

Ich mein rückblickend gesehen, find ichs komisch denn ich kenn das AMG als solches dass es eigentlich nicht erlaubt sein dürfte.


Ich glaube es kann sein, dass es manchmal klappt, wenn auf dem Paket ausdrücklich deklariert ist, dass die enthaltene Chemikalie für Forschungs oder Experimentierzwecke gedacht ist und nicht zum Verzehr.

Andererseits machen das z.B. Newstarnootropics soweit ich mich erinnere auch, und auch von denen wird ab un zu was einbehalten... (korrigiert mich, wenn ich mich irre!)

Edited by chris106, 06 September 2013 - 10:50 AM.


#11 scitris

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Posted 11 October 2013 - 01:51 PM

Nur ums klarzustellen. Zollämter handeln nach reiner Willkür. Es psielt keine Rolle ob das Produkt selbst im Kiosk um die Ecke zu erwerben ist.
Im Grunde ist es viel mehr so das sie explizit auf der Suche nach möglichen Argumenten sind um etwas als nicht einführbar zu deklarieren.
Weiterhin ist es so, dass sie einfach keine Ahnung haben. Ein und das selbe Produkt kann beim einen mal als nicht einführbar eingesteuft werden und bei der 2. Inspektion weiter geschickt.
Ist oftmals einfach davon abhängig WER das ganze kontrolliert.

Wie schon erwähnt sollte die Rechnung immer auf der Außenseite angebracht sein, denn ansonsten wird es zu 100% eingehalten, es sei denn es fiel bei den Stichproben "durch".
Es geht Ihnen schließlich auch um Geld. Wenn die Rechnung nicht außen angebracht sind, sehen sie schlicht nicht wie hoch der Warenwert ist.
Der wiederrum ist ja direkt für Einfuhrgebühren verantwortlich, sofern der Warenwert größer als der Freibetrag ist.

Man kann annähernd gute Preise erhaschen wenn man innerhalb der EU sich bewegt und umschaut(Schengener Abkommen).

Um das ganze zu umgehen, ist es auch möglich das ganze als Geschenk zu deklarieren, aber empfehlen würde ichs nicht.
Sollte es schiefgehen, aus welchen Gründen auch immer, ist man schonmal wegen Betruges dran.

Edited by scitris, 11 October 2013 - 01:53 PM.

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#12 chris106

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Posted 12 October 2013 - 03:06 PM

Wie schon erwähnt sollte die Rechnung immer auf der Außenseite angebracht sein, denn ansonsten wird es zu 100% eingehalten, es sei denn es fiel bei den Stichproben "durch".
Es geht Ihnen schließlich auch um Geld. Wenn die Rechnung nicht außen angebracht sind, sehen sie schlicht nicht wie hoch der Warenwert ist.
Der wiederrum ist ja direkt für Einfuhrgebühren verantwortlich, sofern der Warenwert größer als der Freibetrag ist.


Hey Scitris,

Du hast in allen Punkten absolut Recht. Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass bestimmte Artikel von iherb, welche vorher schonmal einbehalten wurden, ohne Probleme abgesegnet wurden, wenn die Rechnung außen am Paket angebracht ist.
(Ich will hier keine Werbung für iherb machen, es ist nur der einzige nicht-EU-Anbieter, mit dem ich wiederholt Erfahrung gemacht habe)

Ein Tipp noch hierzu, für alle, die bestimmte Sachen außerhalb der EU bestellen - zB bei iherb muss man nochmal eine email nach der Bestellung nachschicken, in der man explizit unter Angabe der Bestellnummer darum bittet, die Rechnung (invoice) außen am Paket gesondert anzubringen.
Zwar klebt bei iherb eigentlich immer ein Zettel am Paket, auf dem schon alle nötigen Infos wie Artikel, Preis, und Menge stehen, dies erkennt der Zoll aber trotzdem nicht als Rechnung an.

Als iherb aber auf meine Bitte nochmal einen extra Zettel als Rechnung in Plastikfolie auf das Paket geklebt haben , ging die Sendung durch.


Ich hatte übrigens neulich noch eine seltsame (aber positive) Zoll-Erfahrung;

Habe mal wie weiter oben erwähnt versucht, dem Zoll ein Fax zu schicken, indem ich um Zusendung des einbehaltenen Artikels per Post bat. Die vom Zoll dürfen das Paket dann selber öffnen, anstatt einem live dabei zuzusehen.
Normalerweise muss man dann natürlich auch eine Kopie der Rechnung (die man im Zweifelsfall ja vom Verkäufer per mail bekommt) als Anhang hinzufügen.
Nun habe ich aber einen online Fax-Service benutzt, und das Fax versehentlich ohne den Anhang abgeschickt, obwohl ich darin deutlich von dem Anhang (der Rechnung) geschrieben hatte.

Trotzdem kam die Sendung nur 3 Tage später(!) bei mir an - zollamtlich abgefertigt!
Ich würde daher jedem empfehlen, es auf diesem Wege (natürlich trotzdem mit Kopie der Rechnung) zu regeln - da spart man sich den Weg zum Zoll!

#13 xz123

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Posted 14 November 2013 - 12:43 PM

Ich kann berichten, dass Now Foods Liver Powder, bestellt bei iherb, nicht durch den (deutschen) Zoll kam; ich bekam nur irgendwann einen Brief, dass es vernichtet würde.

#14 Flex

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Posted 14 November 2013 - 07:10 PM

Glaub dass das ganze halt als Chemikalie und nicht als Nahrungsergänzung deklariert war.

Ich mein rückblickend gesehen, find ichs komisch denn ich kenn das AMG als solches dass es eigentlich nicht erlaubt sein dürfte.


Ich glaube es kann sein, dass es manchmal klappt, wenn auf dem Paket ausdrücklich deklariert ist, dass die enthaltene Chemikalie für Forschungs oder Experimentierzwecke gedacht ist und nicht zum Verzehr.

Andererseits machen das z.B. Newstarnootropics soweit ich mich erinnere auch, und auch von denen wird ab un zu was einbehalten... (korrigiert mich, wenn ich mich irre!)


Soviel ich mich erinnern kann, besagt das AMG dass alles was bei Tieren und Menschen eine veränderung im körper herbeiführt, es einer einfuhrerlaubniss bedarf.
( Sorry hab den paragrafen auf die schnelle nicht gefunden, bin zu müde :-)

Also sollte es, falls mein gedächtniss mich nicht täuscht, nicht möglich sein ausserhalb der EU irgendetwas zu bestellen.

Wenn ichs nicht vergesse werd ich den paragrafen mal nachposten.

#15 clstrfck

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Posted 15 November 2013 - 10:48 AM

Hier ein paar Dinge, von denen ich mal so gehört habe.... :)


Pregnenolone von iherb.com - NICHT durchgegangen, trotz Rechnung außen am Paket. Begründung: Verstoß gegen das AMG, Vernichtung der Ware beantragt.

CoQ10 mit PQQ von iherb.com - Kam durch, war im selben Paket wie oben beschrieben.

Piracetam (Geratram 1200) von docsimon.de - Kommt jedesmal durch. Allerdings keine Rechnung außen. Sehr zuverlässiger Lieferant. Sollte aber ohnehin keine Probleme geben, da innerhalb der EU.

Picamillon, Oxiracetam, Aniracetam, L-Theanine von intellimeds.co.uk - Kommt immer durch; keine Rechnung außen am Paket. Sollte aber auch keine großen Probleme geben, da (mehr oder weniger) innerhalb der EU.

Phenibut von healthsupplementswholesalers.com - NICHT durchgegangen. Begründung: Verstoß gegen das AMG, Vernichtung der Ware beantragt. Anscheinend nicht legal zu importieren. Gibts neuerdings aber bei Amazon Deutschland...

Noopept von healthsupplementswholesalers.com - NICHT durchgegangen. Begründung: Verstoß gegen das AMG, Vernichtung der Ware beantragt. Anscheinend nicht legal zu importieren.

Scivation Essential EFA (Fischöl) von healthsupplementswholesalers.com - NICHT durchgegangen. Einfuhr von Waren aus nicht-EU blablabla. Rücksendung der Ware. Health Supplement Wholesalers haben den vollen Betrag rückerstattet und waren sehr hilfsbereit und kundenorientiert.

L-Theanine von healthsupplementswholesalers.com - NICHT durchgegangen. Einfuhr von Waren aus nicht-EU blablabla. Rücksendung der Ware. Health Supplement Wholesalers haben den vollen Betrag rückerstattet und waren sehr hilfsbereit und kundenorientiert.

Aniracetam von healthsupplementswholesalers.com - NICHT durchgegangen. Einfuhr von Waren aus nicht-EU blablabla. Rücksendung der Ware. Health Supplement Wholesalers haben den vollen Betrag rückerstattet und waren sehr hilfsbereit und kundenorientiert.

Hydergine von qhi.co.uk - Kam durch, da keine Rechnung außen angebracht.

Deprenyl von qhi.co.uk - Kam durch, da keine Rechnung außen angebracht.

Modafinil von qhi.co.uk - Kam durch, da keine Rechnung außen angebracht.

Aber ich bitte euch: Die schicken Fischöl-Kapseln zurück, weil "Scivation Essential Fatty Acids EFA" wahrscheinlich total gefährlich klingt... Insgesamt würde ich sagen, sind wohl Produkte im Wert von ca. 300 € flöten gegangen. Hab ich zumindest so gehört... Danke für die Info mit der Rechnung von iherb.com. Man hat sich immer gewundert, warum die einen Heckmeck wegen der Rechnung machen, obwohl die ja außen angebracht war...

*EDIT*: Keine Strafrechtlichen Konsequenzen. Bis jetzt. Wurde mir erzählt.

Edited by clustrfcuk, 15 November 2013 - 11:13 AM.

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#16 mentat

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Posted 07 December 2013 - 01:48 PM

Melatonin - Geht NICHT durch, bestellt bei iherb.com. Mit Androhung auf ein Strafverfahren. (Kaufe es jetzt bei Rossmann, LOL ...) Gründe klar: Import verboten, Ware ist jedoch legal erhältlich in Deutschland.

Für die Leute die sich cLTP oder CILTEP bestellt haben:

Forskolin von LEF - Geht durch
Phenylalanine von NOW - Ging durch, aber ist in Arzneimitteln enthalten, könnte also bei erneuter Einfuhr Probleme geben (Vorsicht hier also)
Artichoke Extract NOW - Ging durch ohne Probleme - bekommt man aber auch hier bei Rossmann und Co.

#17 pamojja

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Posted 07 December 2013 - 03:24 PM

Praktisch wurde mir das erste Mal 1 Flasche NOW TMG im Wert von 10,-$ konfisziert, und mit etwa 250,- EUR bestraft. Allerdings nach 3 Jahren immer noch in Berufung, welche ich auf einen obersten Europäischen Gerichtsbeschluss begründe, in welchen die Definition eines Arzneimittels nicht nur nach der Wirkung (Wirkstoff), sondern auch nach der Bezeichnung (Heilungsversprechen) gegeben sein muss.


Mittlerweile wurde dieses Verfahren mit der Begründung eingestellt, dass wenn nicht innerhalb von 15 Monaten auf eine Berufung ein Bescheid erlassen wird, ein solches Verfahren einzustellen ist. :)

#18 clstrfck

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Posted 10 December 2013 - 10:45 AM

PQQ - Ging nicht durch. Begründung: Waren, die die Voraussetzungen der Artikel 9 und 10 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht erfüllen.

Allerdings war das vorerst die Benachrichtigung der Post mit einer Kopie/Abbildung meines Pakets mit eben diesem Aufkleber darauf. Ich denke, ich werde dies wohl abholen können und wahrscheinlich kräftig Zollgebühren drauflegen. Update folgt...

Hier die Artikel 9 und 10:

ARTIKEL 9 1. Grundlage der Gemeinschaft ist eine Zollunion, die sich auf den gesamten
Warenaustausch erstreckt; sie umfaßt das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und
Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines
Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern.

2. Kapitel 1 Abschnitt 1 und Kapitel 2 dieses Titels gelten für die aus den Mitgliedstaaten
stammenden Waren sowie für diejenigen Waren aus dritten Ländern, die sich in den
Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden.

ARTIKEL 10
1. Als im freien Verkehr eines Mitgliedstaates befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten
Ländern, für die in dem betreffenden Mitgliedstaat die Einfuhr-Förmlichkeiten erfüllt sowie die
vorgeschriebenen Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben und nicht ganz oder
teilweise rückvergütet worden sind.



#19 Hansen213

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Posted 12 December 2013 - 05:24 PM

Picamillon, Oxiracetam, Aniracetam, L-Theanine von intellimeds.co.uk - Kommt immer durch; keine Rechnung außen am Paket. Sollte aber auch keine großen Probleme geben, da (mehr oder weniger) innerhalb der EU.



Ich würde von denen die Finger lassen. Einige User hatten berichtet, dass in den Kapseln deutlich weniger drin ist, als sein sollte. Selbst wenn man alles als Puder bestellt, würde ich keinem Verkäufer von jeglichen supps vertrauen, der sich so unseriös verhält.

http://www.longecity...llimeds-a-scam/

http://www.trustpilo...tellimeds.co.uk


EDIT: Wie sieht Eure Erfahrung eigentlich mit Briefen aus den USA aus? Werden die auch vom Zoll kontrolliert? Selbst wenn, könnte ich mir vorstellen, dass dies nur stichprobenartig gemacht wird, weil natürlich in einem Brief 1.) meistens keine Produkte enthalten sind und 2.) falls es Produkte sind, diese in einen sehr kleinen Menge verkauft wurden.

Bei Ebay gibt es nämlich einige Anbieter, die sehr gute Preise haben, einen CoA mitliefern, und Nootropics und supps schon für 5 Euro Versandkosten verschicken (focuspowder z.B.).

Edited by Hansen213, 12 December 2013 - 05:40 PM.

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#20 clstrfck

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Posted 13 December 2013 - 06:14 AM

Ich würde von denen die Finger lassen. Einige User hatten berichtet, dass in den Kapseln deutlich weniger drin ist, als sein sollte. Selbst wenn man alles als Puder bestellt, würde ich keinem Verkäufer von jeglichen supps vertrauen, der sich so unseriös verhält.



Danke für die Info! Also Oxi-/Aniracetam und Picamillon zeigen auf jeden Fall Wirkung (auch die, die sie sollten). Picamillon schon bei 50 mg. L-Theanin finde ich auch ganz in Ordnung. Auch wenn ich tatsächlich höher dosieren muss als z. B. bei Suntheanine. Aber ich werde ab jetzt die Reviews der Seite im Auge behalten...

Bezüglich der Briefe aus USA:

Sofern es keine Großbriefe (diese Luftpolstertaschen) sind, werden da wohl kaum Kontrollen gemacht. Sollten es aber die großen sein und ein offensichtlicher Pharma-/Nahrungsergänzungsmittel-Versandhandel als Absender angegeben ist und gleichzeitig eine Packung etc. zu ertasten ist, dann schon eher. Ist mir zumindest so passiert. Denn selbst kleine Mengen von etwas wie z. B. Betäubungsmittel, dürfen ja auch nicht eingeführt werden. In meinem Fall war es ein Großbrief von healthsupplementwholesalers.com mit Noopept. Wurde zurückgeschickt...

#21 machete234

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Posted 13 December 2013 - 01:11 PM

Forskolin von LEF - Geht durch
Phenylalanine von NOW - Ging durch, aber ist in Arzneimitteln enthalten, könnte also bei erneuter Einfuhr Probleme geben (Vorsicht hier also)
Artichoke Extract NOW - Ging durch ohne Probleme - bekommt man aber auch hier bei Rossmann und Co.

Interessant, ich habe vor kurzem Teile des CILTEP stacks bestellt und dummerweise war der Verkäufer in Gibraltar ansässig (UK aber nicht EU/Schengen). Ich habe dann das normale schreiben bekommen "Blabla.. keine Rechnung außen dran" und eine unleserliche Email irgendwo noch draufgekritzelt.

Ich habe dann nichts getan und die Frist einfach verstreichen lassen. Ich rufe da auch nicht an, wenn es den Herrschaften genehm ist (8-12 uhr wahrscheinlich) wenn die nichtmal eine email adresse in einen Briefkopf drucken können.

Das Seltsame: Der Artichocken extrakt kam irgendwann bei mir an obwohl ich dem Zoll nichts habe zukommen lassen, aber das Forskolin haben die behalten oder zurückgeschickt.
Wobei ich gar nicht weiß, ob die die Pakete überhaupt geöffnet haben. (Kam in 2 Paketen)

Was durchging war zB CDP choline von nootropicsdepot, ungeöffnet nehme ich an. (kleines Paket)

Trotzdem kam die Sendung nur 3 Tage später(!) bei mir an - zollamtlich abgefertigt!
Ich würde daher jedem empfehlen, es auf diesem Wege (natürlich trotzdem mit Kopie der Rechnung) zu regeln - da spart man sich den Weg zum Zoll!

Wenn man sich das Schreiben mal genau durchließt steht das auch irgendwo halbwegs versändlich drin, dass das möglich ist.
Verstanden habe ich das aber auch erst so richtig nach einer email mit dem Zoll.

Edited by machete234, 13 December 2013 - 01:37 PM.


#22 Flex

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Posted 14 December 2013 - 05:12 AM

Hab da ne frage wegen AMG.

Ein bekannter hat sich eine packung eines Verschreibungspflichtigen Med. bestellt (kein BTM) , das vom Zoll abgefangen wurde.
Jetzt kam ein Brief, dass er sich demnächst nachricht vom Regierungspräsidium erhält.
Was für ne strafe kommt in Euro und wie soll er sich verhalten ?
Was würde ein Anwalt kosten, wenn es sinn machen würde?
Er hatte jedoch noch nie probleme mit dem zoll.
Zudem hat er es mit Paypal bezahlt, so das man es leichter nachweisen könnte.

Btw. Falls jemanden die rechtslage interresiert(wie oben im November gepostet), hab ich betreffend AMG-gesetze das in LDT gefunden:

Und damit hat er Recht, denn im § 2 AMG heißt es:
(1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen,

1. die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder
2. die im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder

a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder
b) eine medizinische Diagnose zu erstellen.

...

(3) Arzneimittel sind nicht

1. Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches,
2. kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches,

http://www.land-der-...rum.php?t=21701

#23 mamborambo

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Posted 05 July 2014 - 09:38 PM

ohje, ich habe vor NSI-189 aus China zu bestellen. Hat jemand einen Tipp für mich wie ich es durchbekomme? Geht es durch wenn ich denen klar mache dass es sich um eine Chemikalie handelt und nicht um ein Nahrungsergänzungsmittel?



#24 Flex

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Posted 07 July 2014 - 12:24 AM

Ouh.. hmm, also vielleicht als Geschenksendung.

Hört sich zwar komisch an, aber informier Dich mal ob das vielleicht einen Sinn macht.

 

Stichwort: Sachkundigennachweis. Das könnte vielleicht hilfreich sein damit es eher als Chemikalie aufgefasst wird.. glaub ich zumindest.

 

Sry, mehr fällt mir gerade auch nicht ein.

Das Problem ist halt das AMG welches sagt, dass alles was eine physiologische Wirkung beim Menschen hervorruft ein Arzneimittel ist.

Gibt aber auch gute Neuigkeiten, siehe unten.

 

Hier ein Auszug:

-------------------------------------------

Sofern die mit der Begutachtung beauftragten Institute zu dem Ergebnis kommen, dass in dem legal high keine verbotenen Substanzen aus der Anlage 2 des BtMG vorhanden sind, wird noch überprüft ob die Wirkstoffe unter das AMG (Arzneimittelgesetz) fallen. Nach der Definition des AMG sind Arzneimittel auch solche Stoffe, die physiologische Funktionen des menschlichen oder tierischen Körpers durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung beeinflussen. Mit dieser Definition kann praktisch jede berauschende Substanz, also auch alle Legal Highs , die nicht unter das BtMG fallen, als Arzneimittel klassifizierte werden und damit eine Strafbarkeit herbeigeführt werden.

 

Die Strafbarkeit nach dem AMG könnte sich aber ändern. Gerade diese Definition des Arzneimittels ist nunmehr dem EuGH vom Bundesgerichtshof vorgelegt worden. (Beschl. v. 28.05.2013, Az. 3 StR 437/12). Der BGH hat dabei schon angedeutet, dass er ein Arzneimittel nur dann annehmen würde, wenn die Substanz (grob vereinfacht) der Heilung oder der Diagnose diene. Würde der EuGH das auch so sehen, so entfiele in Zukunft die Strafbarkeit hinsichtlich des AMG (Arzneimittelgesetzes), weil Drogen dann ohne heilende Wirkung kein Arzneimittel mehr wären.

http://www.anwalt.de...amg_053758.html

 

 



#25 chris106

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Posted 07 July 2014 - 10:23 PM

ohje, ich habe vor NSI-189 aus China zu bestellen. Hat jemand einen Tipp für mich wie ich es durchbekomme? Geht es durch wenn ich denen klar mache dass es sich um eine Chemikalie handelt und nicht um ein Nahrungsergänzungsmittel?

 

Hier auch nochmal ein kleines Update von mir.

Habe vor einigen Monaten einen Bußgeldbescheid bekommen, wegen einer uralten Bupropion (Wellbutrin) Sendung, an deren Bestellung ich mich schon garnicht mehr erinnern konnte.

 

Gehe seitdem kein Risiko mehr ein. Bestelle alle Supplements ausschließlich aus UK. Sachen, die man nur aus USA (oder auch China) bestellen kann, bestelle ich via parcel-forwarding service.

Ich benutze Skypax aus UK, die leiten die Sendungen nach Deutschland weiter und der Zoll kriegts erst garnicht in die Hände. Ist zwar sauteuer (ca 45 Euro für 2 day shipping und 35 Euro für 8-25 day shipping) aber wenn man in etwas größeren Mengen bestellt, geht es.
Ich bestelle zB immer soviel, dass ich 2 Monate auskomme, damit ich diese Summe nicht jeden Monat ausgeben muss.
 

 

Ich würde jedem empfehlen, es genauso zu machen - die beim Zoll sind einfach nur Hirn-und wahllos in ihrem Handeln.
Es geht nur darum, Medikamente und sogar Supplements in Deutschland in Patentform zu absurd teuren Preisen an den Mann zu bringen, um nichts anderes!


Edited by chris106, 07 July 2014 - 10:28 PM.

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#26 chris106

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Posted 08 July 2014 - 01:27 PM

Ach ja, noch ein Nachtrag - für die die's interessiert:

 

Am besten sucht man sich EINE US-Quelle bzw EINEN Shop, der wirklich alles, was man braucht, im Sortiment hat - somit vermeidet man mehrfach für parcel forwarding bezahlen zu müssen - man kann sich nämlich nicht mehrere Bestellungen von verschiedenen Quellen in einer Sendung zusammenfassen lassen!



#27 Ethic

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Posted 31 May 2016 - 11:48 AM

Auf meine Anfrage beim österreichischen Zoll bezüglich

 

Now Foods Ashwagandha

http://www.iherb.com...Veggie-Caps/310

 

Now Foods Rhodiola

http://www.iherb.com...Veggie-Caps/335

 

bekam ich folgende Antwort:

 

Sehr geehrter Herr XXX,

Die bei der Einfuhr einer Ware in die Gemeinschaft anzuwendenden Vorschriften sind abhängig von der Einreihung der Ware in den Zolltarif.
Laut einer Anmerkung im Zolltarif werden bestimmte Waren, meist Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate als Arzneiwaren behandelt, wenn sie der nachfolgenden Beschreibung (Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 30)  entsprechen:
 Text der Anmerkung:
Zu Position 3004 (Arzneiwaren) gehören pflanzliche Arzneizubereitungen und Zubereitungen auf der Grundlage folgender Wirkstoffe: Vitamine, Mineralstoffe, essentielle Aminosäuren oder Fettsäuren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Diese Zubereitungen sind in Position 3004 einzureihen, wenn auf
dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel alle folgenden Angaben gemacht werden:
a) die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen;
b) die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe;
c) die zu verabreichende Menge und
d) die Art der Anwendung.
In diese Position gehören homöopathische Arzneizubereitungen, vorausgesetzt, sie erfüllen alle unter den Buchstaben a, c und d genannten Bedingungen.
Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss die Menge eines dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener empfohlener Tagesdosis deutlich höher sein (mind. 3fache), als die für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.
Wenn diese Produkte nicht den Voraussetzungen der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 30 entsprechen, ist eine Einreihung in die Position 3004 ausgeschlossen.
Unserer Ansicht nach wären Ihre Produkte in die Position 3004 einzureihen, daher wäre die Einfuhr ohne Bewilligung nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen,
XXX
Zentrale Auskunftstelle Zoll beim Zollamt Klagenfurt Villach

 

 

 

Auf der offiziellen Zollseite (finde den Link nicht mehr) liest man von einem Fall in dem Glucosamin/Chondroitin eingezogen und ein Verfahren eingeleitet wurde, weil es als "wirksam gegen Gelenkschmerzen" beworben wurde...

 

Andererseits habe ich bereits zweimal (vom Zoll kontrolliert, aber "Abgabenfrei") Now Foods Passion Flower Extract bestellt, welches als "Stress relief" beworben wird und der standardisierte Wirkstoffgehalt angegeben ist.

 

Als Baseline kann man sagen, dass es vom zuständigen Zollbeamten und dessen Wohlwollen abhängt, ob ihr eure Bestellung oder einen Haufen Ärger bekommt. Dessen solltet ihr euch dringend bewusst sein und bei allen außereuropäischen Bestellungen lieber einmal zu oft anfragen.


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#28 pamojja

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Posted 31 May 2016 - 02:50 PM

Als Baseline kann man sagen, dass es vom zuständigen Zollbeamten und dessen Wohlwollen abhängt, ob ihr eure Bestellung oder einen Haufen Ärger bekommt. Dessen solltet ihr euch dringend bewusst sein und bei allen außereuropäischen Bestellungen lieber einmal zu oft anfragen.

 

Danke für das Posting dieser Antwort vom Zoll. Meine diesbezüglichen Anfragen wurden nie beantwortet, auch wiederholt nicht. Ist aber auch schon eine Zeit her.

 

Leider wurde meine Ahndungen nie damit argumentiert, sondern als Beleg ein Computerausdruck welcher angibt dass der importierte Wirkstoff in einem zugelassenen Medikament vorkommt, und deshalb als Arzneimittel eingestuft wird. Mir schien dass sie dazu eine digitale Ausgabe vom Österreichischen Arzneibuch verwenden.

 

Bei meiner Ahndung von TMG mit dem Fehler, das sie es mit Betain-HCL verwechselten, und deshalb vermutlich eine Beantwortung in der Berufungszeit verstreichen, und damit die Anklage fallen ließen.

 

 

Diese Zubereitungen sind in Position 3004 einzureihen, wenn auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel alle folgenden Angaben gemacht werden:


a) die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen;
b) die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe;
c) die zu verabreichende Menge und
d) die Art der Anwendung.

 

Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss die Menge eines dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener empfohlener Tagesdosis deutlich höher sein (mind. 3fache), als die für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.

 

Grundsätzlich wird man immer schriftlich darüber informiert, dass es sich bei einem Produkt um einen illegalen Arzneimittelimport handelt, und gefragt ob man das Päckchen dennoch zugeschickt haben will. Habe bisher immer auf die Zusendung bestanden, damit wurde die Zollstrafen fällig, und das Päckchen ohne dem konfiszierten Produkt zugesandt.

 

Bin mir aber noch nicht klar, ob bei einer Verweigerung der Annahme des Päckchens aufgrund Nicht-Wissens die Strafe vermieden werden könnte. Damit ginge natürlich auch der Rest der Sendung verloren. Gibt es hier jemand der die Annahme einer Sendung vom Zoll abgelehnt hat?

 

Mit diesem Gesetzestext lässt sich zwar einerseits leicht eine Berufung einlegen, anderseits schlisst es den Import, von zB. schon 1mg Methylcobalamin gänzlich aus...



#29 Ethic

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Posted 31 May 2016 - 04:35 PM

Gern geschehen

 

Mit diesem Gesetzestext lässt sich zwar einerseits leicht eine Berufung einlegen, anderseits schlisst es den Import, von zB. schon 1mg Methylcobalamin gänzlich aus...

 

 

 

Leider nicht ganz, auf der Seite des BM findet sich folgender Absatz

 

https://www.bmf.gv.a...auskuenfte.html

 

Die österreichische Zollverwaltung nimmt Ihre Anliegen gerne auf elektronischem Wege entgegen. Unsere Expertinnen und Experten sind um eine rasche und kompetente Antwort bemüht. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die erteilten Auskünfte nicht rechtsverbindlich sind.

 

 

 

Hier würde ich mich auch über geteilte Erfahrungen aus der Praxis freuen. Ich stelle mir das Argumentieren um des Nicht-Wissens schwierig vor, wenn der Versender die Identität des Bestellers nachweisen kann.

 

Bin mir aber noch nicht klar, ob bei einer Verweigerung der Annahme des Päckchens aufgrund Nicht-Wissens die Strafe vermieden werden könnte. Damit ginge natürlich auch der Rest der Sendung verloren. Gibt es hier jemand der die Annahme einer Sendung vom Zoll abgelehnt hat?

 

 



#30 pamojja

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Posted 31 May 2016 - 05:21 PM

 

Mit diesem Gesetzestext lässt sich zwar einerseits leicht eine Berufung einlegen, anderseits schlisst es den Import, von zB. schon 1mg Methylcobalamin gänzlich aus...

 

Leider nicht ganz, auf der Seite des BM findet sich folgender Absatz

 

Habe den Text mal schnell gegoogelt:

 

 

a) die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen;
b) die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe;
c) die zu verabreichende Menge und
d) die Art der Anwendung.

Interessanterweise findet es sich meistens auf deutschen Seiten. Also wahrscheinlich eine EU weite Richtlinie. Wie mir es auch diese Berufungsentscheidung aus Klagenfurt erscheinen lässt. Also nicht aufgrund einer Auskunft, aber diesem klaren Gesetzestext lässt sich natürlich schon eine Berufung begründen.






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